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Schutz vor Gewalt muss Teil von Gleichstellungspolitik sein

„Es ist skandalös, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Deutschland immer noch keinen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe haben. Nur dieser kann effektiven Schutz und schnelle Hilfe gewährleisten.

 

Die Bundesregierung darf sich nicht länger herausreden, sondern muss ihrem Schutzauftrag nachkommen und endlich handeln“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum heutigen „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“.

 

Laut einer Studie des BMFSFJ erlebt in Deutschland jede vierte Frau im Alter von 16-85 Jahren mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt in einer Beziehung. Die strukturelle Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen bildet dabei den Nährboden dieser Gewalt.

 

Frauen leisten den Löwenanteil unbezahlter Fürsorgearbeit im Bereich Erziehung und Pflege und sind vielfach durch schlecht entlohnte Teilzeitarbeit und Minijobs kaum in der Lage, für sich selber einen ausreichenden Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Dadurch leben sie oft in einer ungewollten Abhängigkeit.

 

Andere Faktoren wie Alter, Religion, sexuelle Identität, soziale und ethnische Herkunft und Behinderung können ihre konkrete Lebenssituation noch verschlechtern. „Häusliche Gewalt ist eine extreme Ausdrucksform dieser strukturellen Benachteiligung“, erläutert Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Ausreichende Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz für Frauen und ihre Kinder gehören zu einer echten Gleichstellungspolitik dazu.“

 

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen leisten seit mehr als 30 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen.

 

„Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter -  nur die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt der AWO Bundesvorsitzende ab und erneuert die Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung.

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Veröffentlichung

Di, 25. November 2014

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