„Finanzierung endlich grundsätzlich geregelt“

AWO-Sozialberater Heinz Lüneberg informiert über Kostenübernahme von Schulbüchern durch das Jobcenter

 

Jobcenter müssen den Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II erhalten, die erforderlichen Anschaffungskosten für Schulbücher erstatten. Diese Entscheidung traf das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen am 8. Mai. Geklagt hatten zwei Familien aus Niedersachsen. Darauf weist AWO-Sozialberater Heinz Lüneberg hin. Der Experte berichtet weiter: Hier entstehen zusätzliche Kosten für Schülerinnen und Schüler in den Oberstufen, denen die Schule entsprechend dem Niedersächsischen Landesrecht keine kostenfreie Schulbuchausleihe mehr anbietet. Die Schulbücher müssen somit auf eigene Kosten käuflich erworben werden.

Es gibt zwar für den sogenannten Schulbedarf für jedes Schuljahr einen pauschalen Betrag von 100 Euro, diese Schulbedarfspauschale nach § 28 Abs. 3 SGB II umfasst jedoch nach Auffassung der Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keine Schulbücher, wie sie mit einem Urteil vom 11. Dezember 2017 (AZ L 111 AS 34917) entschieden, mit dem sie die Jobcenter zur Übernahme der Kosten für Schulbücher verpflichteten. Ein Artikel der AWO-Sozialberatung zu diesem Thema wurde am 22. Juli letzten Jahres in der Harke am Sonntag veröffentlicht.

Die Ausgaben für Schulbücher müssen daher regelmäßig aus dem für den Lebensunterhalt vorgesehenen Regelsatz bestritten werden. In diesem Regelsatz ist jedoch nur ein Betrag von drei Euro je Monat für Bücher jeglicher Art vorgesehen.

Nachdem das Landessozialgericht im Dezember 2017 wegen grundsätzlicher Bedeutung nach seinem Urteil die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hatte, gab es nun die Urteile in zwei Verfahren.

In ihrem Urteil erklärten die Richter des BSG auch, dass der im Regelsatz vorgesehene Betrag von drei Euro für Schulbücher strukturell zu niedrig sei für Länder wie Niedersachsen, in denen Schüler ab Klasse 11 Lernmitttel selber zahlen müssen.

Geklagt hatten Bezieher von Arbeitslosengeld II aus dem Landkreis Celle und aus Hildesheim. Sie hatten beim Eintritt ihrer Kinder in die elfte Klasse Schulbücher für 180 und 200 Euro angeschafft. Die Jobcenter lehnten eine Übernahme der Kosten ab, weil Schulbücher im Regelbedarf berücksichtigt seien bzw. die Anschaffung von gebrauchten Büchern oder das Ansparen des benötigten Betrags zumutbar seien.

Sollte in diesem Zusammenhang noch weiterer Beratungsbedarf bestehen oder Hilfe bei der Antragstellung benötigt werden, steht hierfür wie immer AWO-Sozialberater Heinz Lüneberg unentgeltlich während seiner offenen Beratungszeit jeweils montags von 9 bis 11 Uhr im AWO-Haus „Altes Zollamt“, von Philipsborn-Straße 2 a, unweit des Nienburger Bahnhofs zur Verfügung.

 

Quelle: Harke

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Veröffentlichung

So, 09. Juni 2019

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