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„Soziale Beratung für Schwangere“ bietet Unterstützung für Schwangere bei finanziellen Engpässen

AWO Nienburg hilft auch in Zeiten von coronabedingter Kurzarbeit und Jobverlust

„Soziale Beratung für Schwangere“ bietet Unterstützung für Schwangere bei finanziellen Engpässen

Im Idealfall ist die Nachricht über eine anstehende Schwangerschaft verbunden mit großer Freude. Nicht nur durch die Pandemie kann es bei vielen Familien aber auch zu finanziellen Nöten kommen. Um diese Belastung abzufangen, gibt es die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Frauen bzw. Familien mit geringem Einkommen, ALG II-Bezieherinnen aber auch beispielsweise BAföG-Geförderte haben die Möglichkeit, bei einer Schwangerenberatungsstelle ihres Wohnortes einen Antrag auf die Hilfe für „Familien in Not“ zu beantragen.  Im Landkreis Nienburg kann dieser Antrag unteranderem bei der „Sozialen Beratung für Schwangere“ der Arbeiterwohlfahrt KV Nienburg e.V., kurz AWO, gestellt werden.

Derzeit beraten die Sozialarbeiterinnen Wiebke Graf und Viola Ratajczak unter strengen Hygieneregelungen in der Beratungsstelle und auch nur nach einer Terminvergabe. Es ist jedoch auch eine telefonische Beratung und kontaktlose Antragsstellung möglich.

Für eine Antragstellung benötigt die Schwangere auf jeden Fall ihren Mutterpass, die Einkommensnachweise der letzten drei Monate (aller Haushaltsmitglieder) sowie den Mietvertrag. Ausländische Staatsangehörige müssen zudem auch den Nachweis des Aufenthaltstitels (Ausweis) bei der Antragsstellung vorlegen. Gern können Interessentinnen unter der Telefonnummer 05021-6000835 einen Termin vereinbaren.

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Veröffentlichung

Di, 01. Juni 2021

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