AWO betreut Pflegebedürftige im Alltag

Die Erkenntnis, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, löst Ängste und Sorgenaus. Aufgaben des Alltags, die immer als problemlose Routine bewältigt wurden, sind plötzlich eine unlösbar e Herausforderung. Am 1. Januar 2017 ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz II in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, dass die auf Hilfe angewiesenen Menschen zu Hause unterstützt werden. An Stelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Jeder Pflegebedürftige, der durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse in einem Pflegerad I bis V eingestuft wurde, hat automatisch einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Der Entlastungsbetrag ist jedoch keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Er kann aber auch unter anderem zur Mitfinanzierung eines Aufenthaltes in einer teilstationären Tagespflege oder für einen Pflegedienst verwendet werden. Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Nienburg bietet ein Konzept im Bereich der Betreuung an, das ausgerichtet ist auf Pflegebedürftige, zum Erhalt und zur Förderung von verbliebenen Fähigkeiten, zum Erhalt der häuslichen Pflegesituation und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Das für die Betreuung eingesetzte Personal sind entweder Fachkräfte im Sinne des Gesetzes oder verfügen über eine vom Gesetzgeber geforderte Zusatzqualifikation. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden regelmäßig und sorgfältig, entsprechend ihrer Aufgaben und entsprechend den AWO-Qualitätsansprüchen, geschult. Unter Einbeziehung der Biografie des Patienten werden Betreuungsangebote individuell ausgerichtet. Dabei bilden das Wissen um seine Vorlieben und die Dinge, die er in früherer Zeit gerne getan hat, die Basis für eine zum Wohl des Patienten ausgerichtete Arbeit. Zudem werden seine häusliche Umgebung, seine Gewohnheiten sowie die Art und Weise, wie die pflegenden Angehörigen damit umgehen, berücksichtigt. Dabei orientiert sich die AWO vornehmlich an den Wünschen und Bedürfnissen des zu Betreuenden.

 

Informationen gibt es unter der Nummer: (0 50 21) 6 62 00 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr).

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Veröffentlichung

Fr, 06. September 2019

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