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Bundesregierung setzt klares Statement gegen weibliche Genitalverstümmelung

Bundesregierung setzt klares Statement gegen weibliche Genitalverstümmelung

Schutzbrief soll künftig Mädchen und Frauen beim Kampf um ihre körperliche Unversehrtheit unterstützen

Ministeriumsübergreifend wurde dieser Schutzbrief dazu entwickelt, betroffenen Frauen 

ein Instrument an die Hand zu geben, sich gegen diese Art des sexuellen Übergriffs zur Wehr zu setzen.

Den Schutzbrief können Frauen „mit in Ihr Herkunftsland nehmen und Ihrer Familie im Herkunftsland zeigen. Er stellt klar, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Er erklärt, dass Ihnen bis zu 15 Jahre Haft drohen, wenn Sie selbst eine weibliche Genitalverstümmelung an Ihrer Tochter durchführen oder wenn eine andere Person eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt und Sie dies nicht verhindern oder sogar dabei helfen. Auch kann Ihnen Ihre Einreise nach Deutschland verweigert werden bzw. eine bestehende Aufenthaltserlaubnis erlöschen.“

Wir als AWO unterstützen den Kampf gegen diesen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und der sexuellen Selbstbestimmung der betroffenen Frauen. Interessierte können den Schutzbrief unter folgendem Link herunterladen:

 

 www.bmfsfj.de/fgm-schutzbrief

Der Schutzbrief wird demnächst auch als Druckversion in unterschiedlichen Sprachübersetzungen erscheinen und steht dann selbstverständlich hier bei uns in der AWO Beratungsstelle zur Mitnahme zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 16. März 2021

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