Die „Soziale Beratung für Schwangere“ beinhaltet zum einen die Allgemeine Schwangerschaftsberatung und zum anderen die staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung.
Sprechzeiten: Aufgrund der Coronalage derzeit nur mit vorheriger Terminvergabe |
|
Montag |
9 Uhr – 16:30 Uhr |
Dienstag |
9 Uhr – 18 Uhr |
Mittwoch |
9 Uhr – 16:30 Uhr |
Donnerstag |
9 Uhr – 16:30 Uhr |
Freitag |
9 Uhr – 12 Uhr |
Mittagspause zwischen 12:30 Uhr und 13 Uhr.
Allgemeine Beratung für Schwangere
Wir...
...bieten Frauen und Männern Unterstützung bei der Auseinandersetzung und Klärung bei der durch Schwangerschaft veränderten persönlichen Lebenssituation bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
...informieren über arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, über finanzielle Hilfen, über Verhütungsmittel etc.
...helfen Ihnen beim Ausfüllen des Stiftungsantrags „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und wickeln die Antragsstellung für Sie ab.
...vermitteln bei Bedarf an Ehe-, Lebens-, Erziehungs– oder Schuldnerberatungsstellen etc.
...sind da bei Fehl– und Todgeburten sowie nach Schwangerschaftsabbruch.
...beraten vor, während und nach Pränataldiagnostik sowie bei möglichen Entscheidungsprozessen.
Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung (gemäß §219 StGb, sowie §§5 und 6 SchKG)
Aufgrund der geltenden Fristenreglung hat jede Frau die Möglichkeit, innerhalb der ersten 12 Wochen (nach Empfängnis) zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortführen möchte oder nicht. Dabei gilt:
-
Es muss ein Pflichttermin in einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen werden. Eine straffreie Abbruchmöglichkeit ist nicht von der Art der Gründe abhängig.
-
Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen.
-
Jede Ratsuchende wird individuell unterstützt: Je nach Bedarf gibt es Informationen über arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, finanzielle Hilfen (z. B. Stiftung „Mutter und Kind“), psychosoziale Beratungsmöglichkeiten, Adoptionsrecht, Verhütungsmittel usw.
-
Zielsetzung eines jeden Gesprächs ist es, auf die persönlichen Belange und Fragen der Ratsuchenden einzugehen und sie individuell und umfassend zu beraten, damit sie dann selbst die für sie richtige Entscheidung treffen können.
-
Bei diesem Klärungsprozess gibt es keine namentliche Erfassung und die Beraterin steht unter Schweigepflicht.
Wir gehen auf Ihre persönlichen Belange und Fragen ein und beraten Sie individuell und umfassend. Jedes Gespräch unterligt der Schweigepflicht und es werden keine persönlichen Daten weitergegeben.
Viola Ratajczak
Dipl.-Sozialarbeiterin
Tel.: 05021/6000835
E-Mail:
oder
Klingel Nr. 4
Wiebke Graf
Sozialarbeiterin B.A.
Tel.: 05021/6000835
E-Mail:
oder
Klingel Nr. 5