Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI

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Ein Großteil der zu pflegenden Personen wird in der häuslichen Umgebung von ihren Angehörigen versorgt. Dies kann mitunter sehr zeitaufwendig und kräftezehrend sein. Um Ihnen Pausen zu verschaffen und die Selbstständigkeit der zu pflegenden Personen zu erhalten wurde der Entlastungsbetrag eingeführt.

 

Entlastungsbetrag 

gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI: 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. 

(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb11_30bek_2025/BJNR634700024.html) 

 Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, bereits ab Pflegegrad 1, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (bis 2024: 125 €). Einzige Voraussetzung ist die Pflege in der häuslichen Umgebung. 

Ist einmal ein Krankenhausaufenthalt nötig oder die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege, ruht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag. 

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende! Sie können diese ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. So können Sie auch einmal eine größere Leistung finanzieren. 

Auch das Angebot einer Haushaltshilfe nach §38 nach SGB V ist in Planung. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an!

 

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Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags ist die Pflege in der häuslichen Umgebung, sowie ein anerkannter Pflegegrad (1-5) durch die Pflegekasse. 

 

Unser Leistungsangebot umfasst folgende Tätigkeiten

 

  • Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten 

  • Spielen von Gesellschaftsspielen und Vorlesen 

  • Unterstützung bei der Erhaltung von geistigen Fähigkeiten, auch bei Demenzerkrankungen , für die wir qualifizierte Mitarbeiter:innen haben

  • Unterstützung beim Wäschedienst, sowie bei dem Beziehen von Betten

  • Unterstützung bei der Reinigung und Pflege des Wohnraums 

  • Nach Rücksprache Erledigung von Einkäufen, Arztbesuche, Behördengänge, kleinere Ausflüge und Spaziergänge 

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Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, daher ist ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe für uns selbstverständlich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen immer einfühlsam auf unsere Klientinnen und Klienten ein. 

Bei Fragen Rund um unsere Dienstleistungen steht Frau Anja Schimmelpfennig Ihnen immer montags bis mittwochs von 9-13 Uhr, sowie freitags von 9-12 Uhr telefonisch unter 05021/66200 oder per Mail unter zur Verfügung.

 

 

Im Zuge des neuen Pflegeneuordnungsgesetztes (PNOG), welches 2026 geplant ist, bitten wir Sie darum, sich mit Ihrer zuständigen Pflegeversicherung bei bekannt werden in Verbindung zu setzen!

 

 

 

 

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