Öffnungszeiten:
Montag 9 Uhr - 16 Uhr
Dienstag 9 Uhr - 18 Uhr
Mittwoch 9 Uhr - 17 Uhr
Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr
Freitag 9 Uhr - 12 Uhr

Ein Großteil der zu pflegenden Personen wird in der häuslichen Umgebung von ihren Angehörigen versorgt. Dies kann mitunter sehr zeitaufwendig und kräftezehrend sein. Um Ihnen Pausen zu verschaffen und die Selbstständigkeit der zu pflegenden Personen zu erhalten wurde der Entlastungsbetrag eingeführt.
Entlastungsbetrag
gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb11_30bek_2025/BJNR634700024.html)
Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, bereits ab Pflegegrad 1, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € (bis 2024: 125 €). Einzige Voraussetzung ist die Pflege in der häuslichen Umgebung.
Ist einmal ein Krankenhausaufenthalt nötig oder die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege, ruht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende! Sie können diese ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. So können Sie auch einmal eine größere Leistung finanzieren.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags ist die Pflege in der häuslichen Umgebung, sowie ein anerkannter Pflegegrad (1-5) durch die Pflegekasse.
Unser Leistungsangebot umfasst folgende Tätigkeiten
Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
Spielen von Gesellschaftsspielen und Vorlesen
Unterstützung bei der Erhaltung von geistigen Fähigkeiten, auch bei Demenzerkrankungen
Unterstützung beim Wäschedienst, sowie bei dem Beziehen von Betten
Unterstützung bei der Reinigung und Pflege des Wohnraums
Nach Rücksprache Erledigung von Einkäufen, Arztbesuche, Behördengänge, kleinere Ausflüge und Spaziergänge

Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, daher ist ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe für uns selbstverständlich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen immer einfühlsam auf unsere Klientinnen und Klienten ein.
Bei Fragen Rund um unsere Dienstleistungen steht Frau Anja Schimmelpfennig Ihnen immer montags bis mittwochs von 9-13 Uhr, sowie freitags von 9-12 Uhr telefonisch unter 05021/66200 oder per Mail unter zur Verfügung.
Aufgrund einer Vielzahl an Anfragen bitten wir um Verständnis, dass wir für Beratungsleistungen Rund um das Thema Entlastungsbetrag ausschließlich telefonische Kurzberatungen anbieten können. Wenden Sie sich im ersten Schritt bitte zunächst an Ihre Krankenkasse.
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