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Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI

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Ein Großteil der zu pflegenden Personen wird in der häuslichen Umgebung von ihren Angehörigen versorgt. Dies kann mitunter sehr zeitaufwendig und kräftezehrend sein. Um Ihnen Pausen zu verschaffen und die Selbstständigkeit der zu pflegenden Personen zu erhalten wurde der Entlastungsbetrag eingeführt.

 

"Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags." (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html)

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Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags ist die Pflege in der häuslichen Umgebung, sowie ein anerkannter Pflegegrad (1-5) durch die Pflegekasse. 

 

Unser Leistungsangebot umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Reinigung und Pflege des Wohnraums

  • Unterstützung biem Wäschedienst, sowie bei dem Beziehen von Betten

  • Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten

  • Spielen von Gesellschaftsspielen und Vorlesen

  • Unterstützung bei der Erhaltung von geistigen Fähigkeiten, auch bei Demenzerkrankungen

  • Nach Rücksprache Erledigung von Einkäufen, Arztbesuche, Behördengänge, kleinere Ausflüge und Spaziergänge

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Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, daher ist ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe für uns selbstverständlich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen immer einfühlsam auf unsere Klientinnen und Klienten ein. 

Bei Fragen Rund um unsere Dienstleistungen steht Frau Anja Schimmelpfennig Ihnen immer montags bis mittwochs von 9-13 Uhr, sowie freitags von 9-12 Uhr telefonisch unter 05021/66200 oder per Mail unter zur Verfügung.

 

 

Aufgrund einer Vielzahl an Anfragen bitten wir um Verständnis, dass wir für Beratungsleistungen Rund um das Thema Entlastungsbetrag ausschließlich telefonische Kurzberatungen anbieten können. Wenden Sie sich im ersten Schritt bitte zunächst an Ihre Krankenkasse. 

Öffnungszeiten:

Montag          9 Uhr - 16 Uhr
Dienstag        9 Uhr - 18 Uhr
Mittwoch       9 Uhr - 17 Uhr
Donnerstag   9 Uhr - 16 Uhr
Freitag           9 Uhr - 12 Uhr

Kontakt:

Von-Philipsborn-Str. 2 a
31582 Nienburg/Weser

 

(05021) 66200